Die Ausbildung
Die Tätigkeit einer Schutz- und Sicherheitskraft basiert selbstverständlich auf den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu vermittelt der Lehrgang die nötigen Grundlagen. Im Rahmen des Dienstes als Schutz- und Sicherheitskraft gilt es, Gefahren vorzubeugen und abzuwehren, Schäden abzuwenden und die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Die hierzu erforderlichen Kenntnisse werden im Lehrgang vermittelt. Sie werden aber auch auf dem Dienstleistungssektor für Kunden tätig sein. Dies erfordert ein hohes Maß an serviceorientiertem Verhalten. Auch auf diesen Aspekt bereitet Sie der Lehrgang optimal vor.