Teilnahmevoraussetzungen:
Interesse an kaufmännischen Aufgabenstellungen in der Tourismusbranche.
Prüfungsvoraussetzungen: (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)
Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie entweder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten in der Tourismusbranche aufweisen. Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Lehrgangsbeginn: Jederzeit - 4 Wochen kostenlos testen
Lehrgangsdauer: 18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 8 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um 12 Monate kostenlos überschreiten.
Umfang des Studienmaterials: 34 Studienhefte
Seminare:
Ein zweiwöchiges Präsenzseminar zur Vertiefung Ihres Bildungsziels als Tourismusfachwirt/in sowie ein 3-tägiges AEVO-Praxisseminar. Die Seminargebühren sind in den Studiengebühren enthalten.
Studienabschluss: Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs wird Ihnen mit dem ILS-Abschlusszeugnis bestätigt. Auf Wunsch stellen wir es Ihnen auch als international verwendbares ILS?Certificate in englischer Sprache aus. Die bestandene Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer wird Ihnen durch den IHK-Abschluss "Tourismusfachwirt/in (IHK)" bestätigt. Abschluss entspricht Bachelor-Niveau nach DQR 6. Nach einer im Anschluss daran erfolgreich abgelegten praktischen AEVO-Prüfung vor der IHK erhalten Sie einen Nachweis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA-Schein).