Qualifizierte Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Mehrzahl von ihnen leben mit Hilfe von Angehörigen und ambulanten Pflegediensten weiter zu Hause. Als zertifizierte Pflegeberater/in nach §7a SGBXI - einschließlich Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI - bieten Sie Betroffenen eine umfassende individuelle Pflegeberatung in allen Fragen zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Im Lehrgang erwerben Sie das hierfür gesuchte Know-how, um schnell passende Hilfsangebote zu finden und gemeinsam mit allen Beteiligten individuelle Versorgungspläne zu erstellen.
Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen nicht selten rasch Antworten auf wichtige Fragen gefunden werden:
- Besteht die Möglichkeit der Pflege in der eigenen Wohnung?
- Welche Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten gibt es für die Betreuung zu Hause?
- Wie und wo finden wir einen geeigneten Heimplatz?
- Wir werden Versicherungs- und Sozialleistungen beantragt?
- Wer hilft bei Finanzierungsfragen?
- Was zahlt die Pflegeversicherung?
Um Schritt für Schritt Antworten und machbare Lösungen zu finden, haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen angeboten wird.