Teilnahmevoraussetzungen:
Interesse an personalwirtschaftlichen Aufgabenstellungen und Praxis in kaufmännischen und/oder verwaltenden Ausbildungsberufen
Prüfungsvoraussetzungen: (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis
- oder eine mindestens 5-jährige Berufspraxis nachweist.
- Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu erbringen.
- Die Berufspraxis gemäß Absatz (1) muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Arbeiten in der Personalwirtschaft haben.
- Abweichend von Absatz (1) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Dies sind die Prüfungsvoraussetzungen der IHK Nürnberg. Sofern Sie die Prüfung an einer anderen IHK ablegen möchten, informieren Sie sich bitte bei der entsprechenden Kammer über möglicherweise abweichende Prüfungsvoraussetzungen.
Lehrgangsbeginn: Jederzeit - 4 Wochen kostenlos testen
Lehrgangsdauer: 18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 8 bis 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um 12 Monate kostenlos überschreiten.
Umfang des Studienmaterials: 31 Studienhefte
Erforderliche Arbeitsmittel:
Aktueller Computer mit Internetzugang (nicht in der Studiengebühr enthalten)
Seminare:
Ein zweiwöchiges Präsenzseminar in Nürnberg. Die Seminargebühren sind in den Studiengebühren enthalten.
Studienabschluss:
Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs wird mit dem ILS-Abschlusszeugnis bestätigt. Auf Wunsch stellen wir es Ihnen auch als international verwendbares ILS?Certificate in englischer Sprache aus. Die bestandene Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer wird Ihnen durch den IHK-Abschluss "Geprüfte/r Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann (IHK)" bestätigt.