Teilnahmevoraussetzungen:
Unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für die Prüfungszulassung, werden als Teilnahmevoraussetzungen die folgenden Kenntnisse empfohlen: Gastronomische und auch allgemeine kaufmännische Grundkenntnisse in den Bereichen der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaft, Recht, Steuern, und Rechnungswesen z.B. aus der Berufsausbildung und/oder längere Berufserfahrungen in der Gastronomie und oder Hotellerie.
Prüfungsvoraussetzungen: (Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen":
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens eine einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen":
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
- oder insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die geforderte Berufspraxis muss in allen vorgenannten Fällen im gastgewerblichen Bereich absolviert sowie einschlägig sein, d. h., sie muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes im Gastgewerbe nach § 1 Abs. 2 der Rechtsvorschriften haben. Unabhängig von den obigen Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungsteile I und II kann nach §2 Abs. 4 zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Lehrgangsbeginn: Jederzeit - 4 Wochen kostenlos testen
Lehrgangsdauer: 18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 8-10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um 9 Monate kostenlos überschreiten.
Umfang des Studienmaterials: 40 Studienhefte
Erforderliche Arbeitsmittel:Aktueller Computer mit Internetzugang (nicht in der Studiengebühr enthalten)
Seminare:Ein sechstägiges Präsenzseminar für wirtschaftsbezogene Qualifikationen in Hamburg oder Nürnberg. Ein viertägiges Präsenzseminar für handlungsspezifische Qualifikationen in Düsseldorf. Die Seminarkosten sind in den Studiengebühren enthalten.
Studienabschluss: Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs wird Ihnen mit dem Abschlusszeugnis bestätigt. Auf Wunsch stellen wir es Ihnen auch als international verwendbares Certificate in englischer Sprache aus. Mit erfolgreich abgelegter Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf erwerben Sie die Berufsbezeichnung "Fachwirt/in im Gastgewerbe (IHK)".