Technische Voraussetzungen
Sie benötigen einen Desktop-PC und oder einen Laptop mit einer DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s.
- Unterstützte Betriebssysteme: Windows (ab Windows 10), Mac OS (ab Version 10.6) sowie Linux
- Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Edge, Safari
- Software: MS Office (Word, Excel, Powerpoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme sowie ein PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren virtuellen Klassenräumen wird grundsätzlich ein Headsetempfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen für die 1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene QualifikationenFür die Zulassung zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist und die auch bestimmt, welche Fachwirte-Richtung Sie einschlagen können:
Richtung: Wirtschaftsfachwirt/-in und Industriefachwirt/-in
- Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
- Ohne Ausbildungsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis
Richtung: Technischer Fachwirt/-in
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Richtung: Veranstaltungsfachwirt/-in
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau“ oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern.
Wenn Sie keine Prüfung ablegen möchten oder wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen Prüfung nicht zugelassen werden, können Sie ebenfalls am Lehrgang teilnehmen. Sie müssen dann durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie den oben genannten Anforderungen des Lehrgangs gerecht werden können. Sie erhalten dann eine
Teilnahmebescheinigung.
Abschluss
Der anerkannte Abschluss „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen IHK“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.