Um ein Bachelorstudium an der Hochschule Fresenius zu beginnen, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese können Sie auf einem der folgenden Wege nachweisen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das Abitur berechtigt Sie zu einem Studium an allen Hochschulen und in allen Bundesländern in Deutschland. Sie können sich ohne Weiteres für Ihren Wunschstudiengang (berufsbegleitend, Fernstudium) bewerben und Ihre Zeugnisse einreichen.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in ausgewiesenen Bundesländern. Ihr Zeugnis muss Sie zu einem Studium in Hessen berechtigen, damit Sie an der Hochschule Fresenius studieren können.
Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur)
Mit dem Fachabitur können Sie ein Studium in der auf dem Zeugnis angegebenen Fachrichtung und in den ausgewiesenen Bundesländern aufnehmen. Um an der Hochschule Fresenius ein Studium zu beginnen, muss Ihre fachgebundene Hochschulreife zu einem Studium in Hessen berechtigen. Zusätzlich können Sie mit diesem Abschluss lediglich einen fachaffinen Studiengang belegen.
Ohne Abitur, durch berufliche Qualifikation
Auch ohne Abitur können Sie an der Hochschule Fresenius berufsbegleitend oder im Fernstudium studieren. Denn eine berufliche Qualifikation – gemäß Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen – berechtigt Sie ebenfalls zu einem Studium.
- Möglichkeit 1: Sie haben einen Mittleren Schulabschluss und eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens dreijährige Berufsausbildung mit der Abschlussnote 2,5 oder besser abgeschlossen. Sie verpflichten sich außerdem, im ersten Semester mindestens 18 Credit Points oder im ersten Studienjahr 30 Credit Points zu erbringen.
- Möglichkeit 2: Sie benötigen eine mindestens zweijährige fachspezifische (dem angestrebten Studiengang entsprechend) Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit fachspezifische (dem angestrebten Studiengang entsprechend) oder eine Weiterbildung (mind. 400 Stunden). Außerdem müssen Sie eine Hochschulzugangsprüfung ablegen.
- Möglichkeit 3: Sie haben nach Ihrem Schulabschluss eine Aufstiegs- oder vergleichbare Fortbildung absolviert oder den Abschluss einer staatlich geprüften Fachschule erlangt.
- Möglichkeit 4: Sie haben Ihre Meisterprüfung bestanden.
Studiengebühren
Gebührenmodell 36 Monate (Kostenlose Verlängerung um 12 Monate)
Gebührenmodell 48 Monate (Kostenlose Verlängerung um 12 Monate)
Gebührenmodell 72 Monate (Kostenlose Verlängerung um 12 Monate)
Studienbeginn: Jederzeit möglich