Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännisch-verwaltenden Bereich oder kaufmännische Grundkenntnisse
Prüfungsvoraussetzungen: (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)
Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie Folgendes nachweisen:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis
- oder ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 4-jährige Berufspraxis
- oder eine mindestens 6-jährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in jedem der genannten Fälle wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Controllers/einer Controllerin aufweisen. Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Lehrgangsbeginn: Jederzeit - 4 Wochen kostenlos testen
Lehrgangsdauer: 18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um 12 Monate kostenlos überschreiten.
Umfang des Studienmaterials: 44 Lernhefte, 5 Übungshefte, 2 Web Based Trainings (WBT), Übersicht und Glossar zur Jahresabschlussanalyse, Leitfaden zur Erstellung der Projektarbeit
Erforderliche Arbeitsmittel: PC mit Microsoft Excel und Internetzugang
Seminare: 10 Tage in Hamburg. Die Seminargebühren sind in den Studiengebühren enthalten.
Studienabschluss: Der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs wird mit dem ILS-Abschlusszeugnis bestätigt. Auf Wunsch stellen wir es Ihnen auch als international verwendbares ILS-Certificate in englischer Sprache aus. Nach erfolgreich abgelegter IHK-Prüfung dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Geprüfte/r Controller/in (IHK)" führen.