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Rechtswirt (FSH)

Anbieter:
Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH)
Typ:
berufsbegleitend / Fernstudium
Abschluss:
Zertifikat (Zertifikat)
Dauer:
4 Semester

Das Studium

Das Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) dient dem Ziel, bundesweit eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite, dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Tiefe alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das juristische Theorieexamen nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes (1. Staatsprüfung) Pflichtbestandteil sind. Es ist staatlich zugelassen unter der Zulassungsnummer 658899 durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Im Unterschied zum Grundlagenstudium Rechtsreferent/in (FSH), in dem nur in der fachlichen Breite die Grundlagen aller Rechtsgebiete für die erste jur. Staatsprüfung vermittelt werden, wird beim Fernstudium Rechtswirt/in (FSH) das juristische Fachwissen auch in der fachlichen Tiefe, d.h. in der umfassenden theoretischen und praktischen Vernetzung aller Rechtsgebiete anhand von vielen anschaulichen Beispielsfällen mit realen Lösungsvarianten erläutert. Der fachliche Umfang liegt nahe an der juristischen Stofffülle welche für die erste juristische Staatsprüfung erforderlich ist.

Durch das Fernstudium Rechtswirt/in wird im Rahmen der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zulässigen Tätigkeiten echte juristische Arbeit ermöglicht. Der Abschluss vermittelt dem Absolventen eine dementsprechend umfangreiche Qualifikation für die umfassende Durchführung von juristischen Tätigkeiten in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft.

Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum ersten juristischen Examen) kann der Rechtswirt aufgrund seines Studiums viele Sachverhalte selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Akten/Sachverhalte/Vorgänge weitgehend selbständig bearbeiten.

Im Falle einer parallelen Anmeldung zum IHK-Zertifikatslehrgang Recht für Führungskräfte (IHK) kann gleichzeitig mit dem Abschluss zur/zum Rechtswirt/in (FSH) auch das IHK-Zertifikat "Recht für Führungskräfte (IHK)" erlangt werden.

Berufsbild und Karrierechancen

Konkret kommen für den Rechtswirt - ähnlich wie für Juristen mit nur 1. Staatsprüfung - Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.
  • als höher qualifizierter Fachangestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten
  • als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher
  • als zugelassener Rechtsdienstleiter nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Rechtswirt als Sachkundenachweis anerkannt (s. OLG Dresden u. OLG Hamm v. 14.12.2010)
  • als selbständiger Rechtsmediator
  • als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (s. OLG Hamm v. 03.06.2011)
  • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
  • als Personalreferent oder Personalleiter
  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen
  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben und als Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes
  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
  • in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben

Studienplan und Studienschwerpunkte

Bürgerliches Recht
  • BGB Allgemeiner Teil
  • Schuldrecht Allg. Teil
  • Schuldrecht Besonderer Teil
  • Deliktsrecht
  • Bereicherungsrecht
  • Sachenrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Versicherungsrecht
  • Bankrecht
Öffentliches Recht
  • Verwaltungsrecht
  • Baurecht
  • Polizeirecht
  • Kommunalrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Staatsorganisationsrecht
  • Grundrechte
  • Verfassungsrecht
  • Gebührenrecht
Strafrecht
  • Recht der Ordnungswidrigkeiten
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht Allgemeiner Teil
  • Besonderer Teil 1 Vermögensdelikte
  • Besonderer Teil 2 Nichtvermögensdelikte
Nebengebiete BGB
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

Voraussetzungen

Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug sind als Zugangsvoraussetzungen notwendig. Bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden.

Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.

Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme an unserem dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.

Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo-Fachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen.

Gebühr und Dauer

Das Studium ist auf eine Dauer von vier Semestern ausgerichtet. Um insbesondere für berufsbegleitende Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen, ist der Studieninhalt auf vierundzwanzig Monats-Lehrmodule verteilt. Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich.

Die Studiengebühr beträgt monatlich 185,- Euro, verteilt über die Studiendauer von vierundzwanzig Monaten. Bei Verlängerung oder Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung. Dazu kommt eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 450,- Euro. Auf gesonderten Antrag hin kann die Studiengebühr auch über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Da die Abschlussexamina zum Rechtswirt Diplom der FSH ganz unter Aufsicht erfolgen, ist der Abschluss in der Praxis entsprechend anerkannt. Auch Arbeitgeber finanzieren die Studienkosten daher oft ganz oder teilweise mit.

Informationsmaterial anfordern

Hier können Sie kostenloses Informationsmaterial zu diesem Studiengang direkt vom Bildungsanbieter Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) anfordern. Die angegebenen Daten werden ausschließlich an diesen Bildungsanbieter übermittelt und selbstverständlich nicht an Dritte weiter gegeben.

Ich bitte um:

Der Anbieter

Für den Bereich Weiterbildungsstudium und insbesondere berufsbegleitende Lehre im Bereich Recht und Wirtschaft können Sie bei uns durch Fernstudium und entsprechend umfangreiche Fernstudiengänge ihr entsprechendes Fachwissen auf universitärem Niveau aufbauen. Jedes Fernstudium verfügt ebenso wie jeder Fernlehrgang über eine eigene strukturierte Form der Wissensvermittlung um eine möglichst tiefgehende fachliche Kenntniserweiterung mit der beruflichen Anwendbarkeit in der juristischen und betrieblichen Praxis zu gewährleisten. Weiterbildung im Beruf ist heute das zentrale Thema für den beruflichen Aufstieg und die damit verbundene Arbeitsplatzabsicherung. Insbesondere wer sich berufsbegleitend durch ein Fernstudium oder einen qualifizierten Fernlehrgang mit beaufsichtigter Abschlussprüfung fortbildet, zeigt dem Personalmanagement gegenüber weit überdurchschnittliches Engagement und eröffnet sich damit völlig neue Karriereschritte. Dabei ist das nebenberufliche Fernstudium in seiner Anerkennung dem Präsenzstudium im Regelfall gleichgestellt. Durch die staatliche Überprüfung und Zulassung unserer Studiengänge ist die Anerkennung in der Praxis teilweise sogar höher zu bewerten (vgl. Referenzen).

Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH)

Feldmannstrasse 26
66119 Saarbrücken
Deutschland