Kosten Studienmodell 1:
- 12 Monate: 679 Euro pro Monat
- 18 Monate: 489 Euro pro Monat
- 24 Monate: 389 Euro pro Monat
Kosten Studienmodell 2:
- 24 Monate: 459 Euro pro Monat
- 36 Monate: 329 Euro pro Monat
- 48 Monate: 259 Euro pro Monat
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zum Master Fernstudium (M.Sc.) Wirtschaftsinformatik ist im 60 ECTS oder 120 ECTS Modell:
- Ein abgeschlossenes, erstes Bachelor Studium der Wirtschaftswissenschaften mit min. 180 ECTS
- von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule / Universität und
- einer Abschlussnote die mindestens Befriedigend lautet
- Nachweis der Kenntnisse einer Programmiersprache
- Für die 60 ECTS Variante sind zusätzlich und je nach Vorbildung folgende Einstiegsmöglichkeiten ausschlaggebend:
- Bei 240 ECTS aus Erststudium: direkter Zugang möglich
- Bei 210 ECTS aus Erststudium: Ablegen einer Eignungsprüfung (TASC) oder optional Belegung von Kursen im Umfang von 30 ECTS
- Bei 180 ECTS aus Erststudium: Ablegen einer Eignungsprüfung (TASC)
Gerne kannst Du Dir unsere Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium von unserer Studienberatung näher erläutern lassen.
Vollzeit- und Teilzeitstudienmodelle:
Unsere Fernprogramme sind so konzipiert, dass Du berufsbegleitend und bei freier Zeiteinteilung von Zuhause aus studieren kannst. Im regulären Vollzeitstudium kannst Du pro Semester die maximale Anzahl an Kursen wählen. In unseren Teilzeitstudienmodellen reduzieren sich Deine monatlichen Studiengebühren, gleichzeitig sinkt auch die Anzahl der pro Semester wählbaren Kurse (statt sechs Kurse kannst Du also z.B. nur drei belegen). In allen Studienmodellen ist eine Verlängerung der Studienzeit möglich.
Solltest Du Dein Studium, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der vorgesehenen Zeit abschließen, verlängert sich das Studium automatisch in der 60 ECTS Variante um weitere 12 Monate und in der 120 ECTS Variante um weitere 24 Monate. In dieser Zeit kannst Du alle Angebote des Fernstudiums wie bisher kostenfrei nutzen. Solltest Du merken, dass Du doch mehr Zeit hast als gedacht, kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in ein anderes Zeitmodell wechseln. Nötig ist hierfür lediglich ein entsprechender Antrag.